Ein mehrgeschossiges Wohnhaus ist Lebensmittelpunkt für Alt und Jung.
© StMB

Förderung von Mietwohnungen

Förderverfahren:

Ab dem Jahr 2027 gibt es in der Wohnraumförderung für Mietwohnraum sowie für Studierenden- und Azubiwohnraum ein Jahresbauprogramm. Projektträger können sich bei den zuständigen Bewilligungsstellen um eine Aufnahme bewerben:

Bewerbungsende für das Jahresbauprogramm 2027 ist der 15. Oktober 2026.
Das Bewerbungsformular SP ist im Reiter „Formulare“ hinterlegt. Interessenten werden gebeten sich zur weiteren Beratung an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle zu wenden.

Die im Folgenden genannten Konditionen gelten für die Bewerbung zum Jahresbauprogramm 2027 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus in Bayern.

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften mit einem zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen bei der Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich insbesondere nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs, dem örtlichen Wohnungsangebot, städtebaulichen Verpflichtungen sowie dem Projektfortschritt und der Effizienz (Verhältnis von Aufwand und Ergebnis) der Vorhaben.

Was wird gefördert?

Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Sozialbindung der geförderten Wohnungen über 35 Jahre
  • angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
  • nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Einsatz von mindestens 15 Prozent Eigenkapital

Die Wohnungen werden durch den Vermieter an Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Mietinteressenten einer geförderten Wohnung müssen einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Dieser wird von Landratsämtern und kreisfreien Städten ausgestellt und berücksichtigt das Einkommen der Haushalte. Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein, wie und wo dieser beantragt werden kann, erfahren Sie im BayernPortal.

Wie wird gefördert?


Förderbausteine:

  • Staatliches Darlehen
    • Zinssatz 2,5%
  • Basiszuschuss
    • bis zu 600 Euro/m² Wfl.
  • ergänzende Zuschüsse
    • barrierefrei Grundrisse, bis zu 100 Euro/m² Wfl.
    • Einbau Aufzug, 20.000 € pro Geschoss (ohne EG)
  • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter
    • Erstattung der Differenz zwischen ortsüblicher Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete
    • zumutbare Miete für Einkommensstufe I zwischen 5 bis 10 Euro/m², abhängig vom örtlichen Mietniveau

Das Standardprogramm kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) kombiniert werden.